Fachbereich Gesundheit _Ergotherapie

ISO 9001-2008

Die Ergotherapie (abgeleitet von griech. "ergon" = tun, arbeiten, handeln) fördert die allgemeine Handlungsfähigkeit und damit die Selbständigkeit und persönliche Unabhängigkeit der Patienten.

Dazu benötigen Ergotherapeuten ein breites Wissen über unterschiedliche therapeutische Behandlungen - für Patienten aller Altersstufen. Spezialgebiete der Ergotherapeuten können u.a. sein: Pädiatrie (Kinderheilkunde), Geriatrie (Lehre von der Heilung der Alterskrankheiten), Orthopädie (Lehre von den Knochen- und Muskelerkrankungen und vom Bewegungsapparat) und Neurologie (Lehre von den Nerven und Nervenkrankheiten).


Wie arbeiten Ergotherapeuten?

Ergotherapeuten unterstützen kranke Menschen, sich im Alltag wieder besser zurecht zu finden. Als Ergotherapeut werden Sie die gesamte Persönlichkeit der Patienten berücksichtigen. Der Patient in seiner individuellen Lebenssituation soll wieder handlungsfähig und selbstständig werden. Daher variieren Aufgabenstellung und Zielsetzung ergotherapeutischer Behandlung je nach Patient: Sie richten sich nach dessen Fähigkeiten beziehungsweise Defiziten.

Die Motivierung Ihrer Patienten ist ein entscheidender Faktor für den Behandlungserfolg. Fortschritte können Sie nur gemeinsam mit Ihren Patienten erreichen. Daher ist es sinnvoll, mit ihnen die Ziele der therapeutischen Maßnahmen zu entwickeln und zu verfolgen und ihnen den Sinn der Maßnahmen verständlich zu machen.

Wo arbeiten Ergotherapeuten?
In allen klinischen und therapeutischen Einrichtungen ist die Ergotherapie aus dem Behandlungsprogramm nicht mehr wegzudenken. Die Ergotherapeuten behandeln Patienten beispielsweise während der Rehabilitation in den Bereichen Orthopädie (Rollstuhltraining, Prothesenschulungen etc.), Psychiatrie (Depressionsbehandlung), in der Neurologie (Schlaganfallbehandlung) oder der Unfallchirurgie.

Auch die Geriatrie ist ein breites Arbeitsfeld für Ergotherapeuten, wobei hier das Alltagstraining zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Patienten ein Hauptbestandteil der Arbeit ist.


Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme nach AZWV

Die Ausbildung ist nach Rechtsverordnung zum SGB III (AZWV), eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Eine Förderung der Agentur für Arbeit durch Bildungsgutscheine ist somit möglich. Die Förderung umfasst 2 Jahre der 3-jährigen Berufsausbildung.

Für das dritte Jahr der Ausbildung besteht die Möglichkeit dieses über einen Bildungskredit bzw. Darlehen zu finanzieren. Bei einer dreijährigen Berufsausbildung wird ab dem zweiten Ausbildungsjahr gefördert. Weitere Informationen auf: www.bildungskredit.de.

 
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