Fachbereich Gesundheit _Ergotherapie
Die Ergotherapie (abgeleitet von griech. "ergon" = tun, arbeiten, handeln)
fördert die allgemeine Handlungsfähigkeit
und damit die Selbständigkeit und persönliche Unabhängigkeit der
Patienten.
Dazu benötigen Ergotherapeuten ein breites Wissen über
unterschiedliche therapeutische Behandlungen - für Patienten aller Altersstufen.
Spezialgebiete der Ergotherapeuten können u.a. sein: Pädiatrie
(Kinderheilkunde), Geriatrie (Lehre von der Heilung der Alterskrankheiten),
Orthopädie (Lehre von den Knochen- und Muskelerkrankungen und vom
Bewegungsapparat) und Neurologie (Lehre von den Nerven und
Nervenkrankheiten).
Wie arbeiten
Ergotherapeuten?
Ergotherapeuten unterstützen kranke Menschen,
sich im Alltag wieder besser zurecht zu finden. Als Ergotherapeut werden Sie die
gesamte Persönlichkeit der Patienten berücksichtigen. Der Patient in seiner
individuellen Lebenssituation soll wieder handlungsfähig und selbstständig
werden. Daher variieren Aufgabenstellung und Zielsetzung ergotherapeutischer
Behandlung je nach Patient: Sie richten sich nach dessen Fähigkeiten
beziehungsweise Defiziten.
Die Motivierung Ihrer Patienten ist ein
entscheidender Faktor für den Behandlungserfolg. Fortschritte können Sie nur
gemeinsam mit Ihren Patienten erreichen. Daher ist es sinnvoll, mit ihnen die
Ziele der therapeutischen Maßnahmen zu entwickeln und zu verfolgen und ihnen den
Sinn der Maßnahmen verständlich zu machen.
Wo arbeiten
Ergotherapeuten?
In allen klinischen und therapeutischen
Einrichtungen ist die Ergotherapie aus dem Behandlungsprogramm nicht mehr
wegzudenken. Die Ergotherapeuten behandeln Patienten beispielsweise während der
Rehabilitation in den Bereichen Orthopädie (Rollstuhltraining,
Prothesenschulungen etc.), Psychiatrie (Depressionsbehandlung), in der
Neurologie (Schlaganfallbehandlung) oder der Unfallchirurgie.
Auch die
Geriatrie ist ein breites Arbeitsfeld für Ergotherapeuten, wobei hier das
Alltagstraining zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der
Patienten ein Hauptbestandteil der Arbeit ist.
Zugelassene
Weiterbildungsmaßnahme nach AZWV
Die Ausbildung ist nach
Rechtsverordnung zum SGB III (AZWV), eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für
die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Eine Förderung der Agentur für Arbeit durch
Bildungsgutscheine ist somit möglich. Die Förderung umfasst 2
Jahre der 3-jährigen Berufsausbildung.
Für das dritte Jahr der Ausbildung
besteht die Möglichkeit dieses über einen Bildungskredit bzw. Darlehen zu
finanzieren. Bei einer dreijährigen Berufsausbildung wird ab dem zweiten
Ausbildungsjahr gefördert. Weitere Informationen auf: www.bildungskredit.de.
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